Rentenversicherung im Vergleich
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zum Vergleich

Kann ich mir alle Leistungen der Altersvorsorge auf einmal auszahlen lassen?

Eine private Altersvorsorge wird nicht nur von den verschiedensten Verbänden und Versicherungen, sondern auch vom Staat immer häufiger gefordert. Um einen Anreiz zu schaffen, wurde im Jahr 2002 die sogenannte Riester-Rente, eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, auf den Markt gebracht. Vorteile dieser Rente sind Zulagen und Steuererleichterungen, Nachteil ist, dass die Leistungen nur als lebenslange Rente bei einem Alterswohnsitz im Inland erbracht werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass der Versicherungsnehmer sich vor Renteneintritt dreißig Prozent des bereits angesparten Kapitals als Teilbetrag auszahlen lässt.

Private Versicherung: Welche Auszahlungen sind möglich?

Bei den privaten Versicherungen besteht in vielen Policen in der Regel ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Diese ermöglicht dem Versicherten, sich erst kurz vor Fälligkeit der Versicherung zu entscheiden, ob er das eingezahlte Kapital inklusive der Zinsen und Überschussbeteiligung in einem Betrag ausgezahlt haben oder in eine Rente umwandeln möchte. Ebenfalls möglich ist eine Teilauszahlung und Weiteranlage des Restbetrages – gerade hier sind die privaten Versicherungen oftmals sehr flexibel.

Im Gegensatz zu den privaten Versicherungen ist bei den gesetzlichen Versicherungen generell weder eine Komplettauszahlung noch eine Teilauszahlung des angesparten Kapitals möglich; hier erfolgt die Kapitalrückführung nur über monatliche Rentenzahlungen.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.