Krankenversicherung auch für Arbeitslose

Wer plötzlich und unerwartet arbeitslos geworden ist, der steht in der Regel schnell vor dem Problem, wie er denn nun alle laufenden Beiträge zahlen soll. Neben der Mietzahlung bzw. der Ratenzahlung für das Eigenheim sind auch die Versicherungen hier ein großes Thema, denn besonders die Krankenversicherung ist ein bei den meisten Menschen nicht unerheblicher Betrag.
Doch die Sorge um die Zahlung der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ist in der Regel unbegründet, da es sich hierbei um eine Pflichtversicherung handelt und der Gesetzgeber somit explizit festgelegt hat, dass auch Arbeitslose sich entsprechend versichern können und müssen. Da jedoch das monatliche Einkommen hierfür nicht oder nicht mehr vorhanden ist, übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) die diesbezügliche Zahlung.
Arbeitslos in der privaten Krankenkasse?
Besondere Anforderungen stellt jedoch die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse. Wer arbeitslos geworden ist und nachweisen kann, dass er mindestens fünf Jahre Mitglied in der PKV ist, der darf sich dort auch weiterhin versichern lassen, erhält für diese Mitgliedschaft jedoch nur einen Teil der Beiträge von der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) erstattet. Der restliche Beitragsanteil ist vom Mitglied selbst zu erbringen.
Nun ist es jedoch in der Regel nicht ratsam, auf die Angebote der einzelnen Darlehensgeber einzugehen, die immer wieder mit Slogans wie beispielsweise „Kredit Arbeitslose“ werben, nur um die monatlichen Raten für die Krankenversicherung auch weiterhin adäquat zahlen zu können. Wer arbeitslos geworden ist und bis dato privat versichert war, der hat nun zu jeder Zeit die Möglichkeit, zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen und ist daher stets auch zu überlegen.



