Rürup Rente unter der Lupe

Die gesetzlichen Rentenkassen sind leer und Arbeitnehmer müssen zunehmend mit der Reduzierung ihrer Altersbezüge rechnen. Sie sind gezwungen, einen bestimmten Anteil der Bezüge anzusparen, um auf diese Weise eigenverantwortlich den Lebensstandard für ihr Alter selbst zu bestimmen.
Lohnt sich die Rürup-Rente für jeden Beschäftigten?
Neben der Riester-Rente gilt die Rürup-Rente vor allen Dingen bei den Versicherungsgesellschaften als sehr rentabel und für jeden empfehlenswert. Bevor sich allerdings jemand auf einen Vertragsabschluss einlässt, sollte er sich die Bedingungen sehr genau durchlesen. Das ist unter anderem die Verpflichtung, dass der Versicherer den angesparten Betrag nicht in einer Summe auszahlen darf. Nur eine monatliche Rentenzahlung ist hier vorgesehen.
Während der Laufzeit der Versicherung wird der Arbeitnehmer sich über eine Reduzierung seiner Steuerlast freuen. Der Betrag richtet sich nach dem Einkommen, dem Familienstand und nach der Kinderzahl. Die Rürup-Rente lohnt sich vor allen Dingen bei Selbstständigen, wie zum Beispiel Hein Gericke, die durch hohe Einnahmen viel Steuern zahlen müssen. Das liegt daran, dass sie keine andere private Absicherung bei der Steuer geltend machen können. Diese Tatsache gilt für Lebensversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden genauso wie für private Rentenversicherungen.
Während der Ansparphase hat der Steuerzahler eine Entlastung bei der Einkommensteuer, wenn die Versicherung aber in die Phase der Leistung kommt, müssen die Steuern dann entrichtet werden. Je nach der Höhe der gesetzlichen Rente kann auch die Höhe der Steuerlast variieren. Falls der Versicherungsnehmer während der Ansparphase verstirbt, kommt das Ersparte nicht seinen Hinterbliebenen zugute. Es fließt an den Versicherungsgeber zurück. Wenn der Tod während der Rentenzahlung eintritt, kommt es auf die Vertragsgestaltung an. Der Versicherungsnehmer kann bei einigen Anbietern vereinbaren, dass seine Ehefrau für eine bestimmte Zeit auf die Auszahlung einer verminderten Rente hoffen darf. Das gilt nicht bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.



