Krankenversicherung: Welcher Versicherungsschutz ist optimal für Beamte?

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Sämtliche Bürger müssen einen Krankenversicherungsschutz haben, das war das erklärte Ziel der Regierenden. Seit 2009 gilt dies deshalb auch für alle Bürger/Innen der Bundesrepublik Deutschland.

Hierbei gibt es eine finanziell gestaltet deutliche und auch ideologische Trennung zwischen den gesetzlich und den privat Versicherten. Wer in einer gesetzlichen Kasse war, tritt hier auch wieder ein und das Gleiche gilt für privat Versicherte. Der Übertritt von der gesetzlichen in die private Versicherung ist hierbei jederzeit möglich, doch um gekehrt wurde es in den letzten Jahren deutlich erschwert.

Krankenversicherungsschutz für Beamte und den öffentlichen Dienst

Beamte sind normalerweise in der Privatversicherung und diese benötigen einen zur Beihilfe konformen Versicherungsvertrag. Für sie und auch für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten hierbei aus gutem Grund spezielle Regelungen und Tarife.

Während die Angestellten im öffentlichen Dienst und auch sonstige abhängig Angestellte einen Arbeitgeberzuschuss erhalten entfällt dieser bei den Beamten. Für sie gibt es die Beihilferegelung, welche bei Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen einen Teil der Kosten erstattet.

Ausgestaltung des Versicherungsvertrages

Aus den vorgenannten Gründen bieten die Krankenkassen spezielle Tarife für Beamte an, damit sie die Differenz zu tragbaren Bedingungen ebenfalls versichern können. Sie können neben einem Standardtarif auch einen Basistarif wählen, welche unterschiedliche Leistungen bieten und daher auch in der Preisgestaltung verschieden hohe Tarife aufweisen.

Die Beihilfetarife der privaten Kassen sind günstig – auf nachfolgender Webseite mehr erfahren: http://www.beamten-infoportal.de/krankenversicherung-beamte.html

Die Ansprüche der Beamtenbeihilfe sind allerdings in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Für einzeln Versicherte werden in aller Regel jedoch 50 % der Kosten ersetzt und für eine vierköpfige Familie etwa 70 %. Auch die Beamtenversicherungen unterliegen jedoch einer Altersanpassung.

In den gesetzlichen Kassen gibt es einen solchen vergünstigten Tarif nicht. Deren Tarife sind ausgestaltet nach dem Einkommen, welches jedoch ab einem hohen Einkommen durch eine Bemessungsgrenze gedeckelt wurde.

Eine Beratung zu den Klauseln und Kosten der Versicherungen für Beamte wird von den Krankenversicherungen ganz gleich ob sie privat oder gesetzlich ihre Leistungen anbieten natürlich angeboten. Das Gleiche gilt auch für die Abrechnungssätze laut den jeweiligen Gebührenordnungen.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.